Zustand & Abnutzung
Die Abnutzung einer Toilette hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Nutzung, die Qualität und die Pflege. In der Regel beträgt die Lebensdauer einer Toilette etwa 20 bis 30 Jahre. Nach dieser Zeit kann es zu Verschleißerscheinungen kommen, die eine Erneuerung notwendig machen. Typische Anzeichen für einen Austauschbedarf sind:
- Risse in der Keramik
- Undichte Stellen am Spülkasten
- Verschmutzungen, die sich trotz Reinigung nicht mehr entfernen lassen
Mietrechtliche Aspekte
Das Mietrecht regelt die Pflichten von Vermietern und Mietern in Bezug auf die Instandhaltung von Mietobjekten. Gemäß § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Dabei geht es auch darum, während der Mietzeit die Mietwohnung in diesem Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Instandhaltung von Sanitäranlagen wie der Toilette. Das ist durch den Mietvertrag geregelt.
Die Rolle des Vermieters
Der Vermieter ist verantwortlich für die Erneuerung der Toilette, wenn diese abgenutzt oder defekt ist. Er muss sicherstellen, dass die Toilette den hygienischen Standards entspricht und einwandfrei funktioniert.
Zustimmung des Mieters
Bevor der Vermieter die Toilette erneuert, muss er die Zustimmung des Mieters einholen. Diese ist jedoch in der Regel unproblematisch, da eine funktionierende und gepflegte Toilette im Interesse beider Parteien liegt. Falls der Mieter Bedenken oder spezielle Wünsche hat, sollte er diese rechtzeitig äußern, damit sie bei der Planung berücksichtigt werden können.
Eine neue Toilette im Bad mit ungewöhnlichen Wünschen, wie z. B. ein Dusch-WC werden in den meisten Fällen nicht genehmigt.
Toilettendeckel
Wenn es an der Zeit ist, den WC Sitz auszutauschen, so gibt es spezielle Regelungen. Denn je nach Mietvertrag oder Ursache des Schadens (z. B. Risse) gibt es Unterschiede, ob Mieter oder Vermieter für den Tausch aufkommen muss.
Bei Schäden, die durch alltäglichen Gebrauch entstehen, übernimmt in der Regel der Vermieter die Kosten für den Ersatz – vorausgesetzt, im Mietvertrag ist keine gültige Klausel für Kleinreparaturen verankert. Sollte eine solche Klausel jedoch vorhanden sein, zählt der Austausch des WC-Sitzes zu den Kleinreparaturen, für die der Mieter aufkommen muss. Anders verhält es sich, wenn der Toilettendeckel durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt wurde: In diesem Fall trägt der Mieter als Verursacher des Schadens die Kosten.
Kosten & Modernisierung
Die Kosten für die Erneuerung der Toilette trägt grundsätzlich der Vermieter, da es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt. Nur wenn der Mieter die Abnutzung oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, kann der Vermieter einen Teil der Kosten auf ihn abwälzen.
In manchen Fällen kann die Erneuerung der Toilette auch im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme erfolgen, die zu einer Mietpreiserhöhung führen kann.
Unser Fazit
Insgesamt ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Toilette zu erneuern, wenn sie abgenutzt oder defekt ist. Die genaue Zeitspanne für die Erneuerung hängt vom Zustand der Toilette ab, sollte aber in der Regel alle 20 bis 30 Jahre erfolgen. Die Kosten für die Erneuerung trägt der Vermieter, und die Zustimmung des Mieters ist erforderlich. Eine gut gepflegte und moderne Toilette trägt nicht nur zum Wohnkomfort bei, sondern erhöht auch den Wert der Immobilie.
Sollte der Vermieter ein Problem mit dem Wechsel der Toilette haben, dann muss eine plausible Begründung vorliegen.